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Haftpflichtversicherung

Wenn jemand einer anderen Person einen Schaden zufügt, dann wird sie auch dafür haftbar gemacht werden können. Genau hier setzt die Haftpflichtversicherung ein: Besteht gegen eine Person ein Schadensersatzanspruch, dann wird die Versicherungsgesellschaft diesen auch regulieren. Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die als Pflichtversicherung gelten sollte. Denn ein Schaden kann schnell die finanzielle Existenz des Verursachers bedeuten, wenn dieser nicht nur einen Sachschaden, sondern einen Personenschaden verursacht hat.

  Leistungskatalog der Haftpflichtversicherung:

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind sehr weitreichend. Sie bietet dann eine Absicherung an, wenn ein Schaden verursacht worden ist, und der Geschädigte von seinem Recht des Schadensersatzanspruches Gebrauch macht. Der Verursacher ist für einen Schaden haftbar zu machen und müsste mit seinem Privatvermögen dafür sorgen, dass der Schaden beglichen werden kann, wenn keine Haftpflichtversicherung besteht.
Nach der Meldung des Schadens bei der Versicherung wird diese im ersten Schritt eine Überprüfung durchführen, ob der Verursacher auch wirklich für den Schaden haftbar gemacht werden kann, oder nicht. So kann ein Schadensersatzanspruch auch durch die Haftpflichtversicherung abgewehrt werden, auch vor Gericht.
Die Haftpflichtversicherung wird aber, wenn der Verursacher auch eindeutig haftbar gemacht werden kann, einen Schaden in der Höhe, wie es die vertraglich festgelegte Schadenssumme ist, begleichen.

  Die unterschiedlichen Deckungsvarianten

Der Art des Schadens, Personen- oder Sachschaden spielt dabei keine Rolle, nur die Ursache des Schadens kann zu einem Ausschluss führen. So ist es immer die Grundlage, die zu einer Versicherungsleistung führt, dass der Verursacher fahrlässig gehandelt hat und so ein Schaden entstehen konnte. So werden von den Gesellschaften die Schäden übernommen, die durch eine fahrlässige Handlung mit dem privaten Tun und Handeln eingetreten sind. Viele Anbieter schließen auch die Handlungen durch Kleintiere, durch das bewohnte Grundstück, durch Sport, etc. mit ein. Wichtig, aber dennoch in den meisten Verträgen nicht automatisch eingeschlossen sind die Deckungen bei Handlungen von deliktunfähigen Kindern, durch eine Anmietung und bei Gefälligkeitshandlungen.

  Schadenssummen

Neben den eingeschlossenen Leistungen aus den unterschiedlichen Deckungsvarianten muss auch die Schadenssumme beachtet werden, die die Versicherung als Maximalwert tragen wird. Diese ist als Mindestgrenze gesetzlich vorgeschrieben, viele Versicherungen bieten aber eine Schadenssumme an, die diesen Wert deutlich übersteigt. Bei den Schadenssummen wird auch in Personenschäden und Sachschäden unterschieden, die verschieden hohe Deckungssummen aufweisen.

  Beitragsgestaltung

Die Beitraghöhe ist abhängig von dem Leistungsumfang, der genutzt werden soll und auch von den Risiken, die der Versicherte aufweist. Ist die Haftpflichtversicherung als eine Single Versicherung abgeschlossen, dann ist der Beitrag niedriger, als wenn eine Familie mit Kindern versichert ist, da hier auch das Risiko deutlich erhöht ist.


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