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KFZ – Versicherung

Für den Besitz eines Fahrzeuges ist es unumgänglich, dass auch eine Versicherung für dieses besteht. Als einzige Sachversicherung ist die KFZ Haftpflichtversicherung für alle, die sich als Fahrzeugbesitzer diesem Risiko aussetzen, eine Pflichtversicherung.
Umgangen werden kann sie nicht, denn schon bei der Anmeldung muss ein Versicherungsschutz der Zulassungsstelle gemeldet werden. Erlischt der Versicherungsschutz, dann muss das Fahrzeug auch abgemeldet werden.

  KFZ Haftpflichtversicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die der Versicherte anderen Personen im Straßenverkehr zugetragen hat. Der Geschädigte wird den Schadensersatzanspruch stellen, für den der Fahrzeughalter haftbar gemacht wird. Im Rahmen des Versicherungsschutzes prüft die Versicherungsgesellschaft diesen Anspruch, wehrt ihm ab, wenn er ungerechtfertigt ist, ind begleicht ihn, wenn er gerecht ist.
Die Schäden können als Personenschäden oder auch als Sachschäden vorliegen. In beiden Fällen wird laut Versicherungsvertrag eine Schadenssumme festgelegt, die die Versicherung im Falle eines Schadens als Maximalsumme begleicht.

  Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherungen sind die Bausteine, die der Fahrzeughalter freiwillig abschließen kann, um den Schutz in der KFZ Versicherung zu erhöhen.
Die Teilkaskoversicherung ist für die Schäden gedacht, die dem eigenen Fahrzeug von außen und unbeeinflussbar entgegenwirken. Dieses kann ein Sturm, ein Unwetter, ein Tier, ein Feuer oder auch ein Diebstahl oder Einbruch sein. Im Rahmen des Versicherungsschutzes wird der Schaden dann über die Versicherung reguliert.
Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch einen Schutz für die Schäden am eigenen Fahrzeug an, die selber verursacht worden sind oder aber durch Vandalismus. So kann ein sehr umfangreicher Schutz genossen werden.
Die Kaskoversicherungen sind auch Risikoversicherungen, bei denen je nach Risiko unterschiedliche Faktoren die Beitraghöhe ermitteln.

  Optionen

Damit der Versicherte noch besseren Schutz bekommen kann, sind noch viele Optionen auf den Versicherungsschutz abzuschließen. So kann die Insassenunfallversicherung auch den Mitfahrern eine Absicherung geben, wenn diesen ein Schaden entsteht. Der Schutzbrief bietet Hilfe bei einer Panne und die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten bei Streitigkeiten übernehmen.

  Beitragsgestaltung

Jeder Fahrzeugführer hat ein anderes Risiko, welches durch die Versicherung gedeckt werden muss. So kann sich pauschal nicht bestimmen lassen, wer welche Kosten für einen Schutz zahlen muss. Persönliche Risiken, wie Alter und Geschlecht sind sehr wichtig, die schadenfrei zurückgelegten Jahre und auch wie oft und wo das Fahrzeug abgestellt wird. Dazu kommt dann noch in der Berechnung der Beiträge das Risiko des Fahrzeuges hinzu. Dieses wird über die Zuordnung der Typklassen und der Regionalklassen bestimmt.


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