Riester Rente
Die Riester Rente ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge als Rentenversicherung.
Sie hat sich in den letzten Jahren zu so einer großen Beliebtheit entwickelt, da die Versicherten hier, wenn sie zu den berechtigten Personengruppen gehören, neben den Zinsen auch beim Kapitalaufbau vom Staat unterstützt werden.
Die Riester Rente kann von allen Menschen abgeschlossen werden, aber nicht alle bekommen auch die staatlichen Zulagen in voller Höhe ausgezahlt.
Doch auch steuerlich kann sich die Riester Rente bei den Versicherten bemerkbar machen. So kann es über den Sonderabgabenabzug erreicht werden, wenn die volle Zulage nicht bekommen wird, dass sich der Betrag auch von dem zu versteuernden Einkommen abziehen lässt.
Die Riester Rente kann von allen Menschen abgeschlossen werden, aber nicht alle bekommen auch die staatlichen Zulagen in voller Höhe ausgezahlt.
Berechtigte Personen
Zu den Menschen, die einen Zuschuss vom Staat bekommen können, gehören die Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und die Menschen, die keine Einnahmen haben, wie die Hausfrauen, wenn der Ehepartner einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Diese Menschen können Zulagen bekommen, wenn sie einen bestimmten Geldbetrag auch für die Aufwendungen der Riester Rente nutzen. So ist es als Betrag festgesetzt, dass dieser Wert 4 Prozent des letzten Jahreseinkommens erreichen sollte, damit die höchste Förderung auch möglich ist.Zulagen
Wenn die Vorgaben erfüllt sind, dann kann ein Zuschuss durch den Staat auch beantragt werden. Der Versicherte bekommt dann pro Kalenderjahr einen Maximalbetrag von 154 Euro direkt auf die angesparte Geldsumme auch gutgeschrieben. Wenn Ehepartner und Kinder auch in den Vertrag aufgenommen worden sind, dann kann sich diese Summe auch deutlich erhöhen. Für den Ehepartner werden dann noch einmal zusätzlich 154 Euro gegeben und für Kinder 185 Euro bzw. 300 Euro für Kinder, die ab 2006 geboren worden sind. Werden nicht die vollen vier Prozent des Jahreseinkommens eingezahlt, dann werden auch die Zulagen dementsprechend angepasst werden.Doch auch steuerlich kann sich die Riester Rente bei den Versicherten bemerkbar machen. So kann es über den Sonderabgabenabzug erreicht werden, wenn die volle Zulage nicht bekommen wird, dass sich der Betrag auch von dem zu versteuernden Einkommen abziehen lässt.
